Platzordnung
Platzordnung Campingplatz Sternencamp am Bärwalder See
Stand 12.09.2024
PRÄAMBEL – Beschreibung der Plätze und mögliche Belegung:
Stellplätze 1 – 104 (Wohnmobil und Wohnwagen)
Nur für je ein Wohnmobil oder ein Auto mit Wohnwagen oder ein Auto mit Dachzelt oder ein Auto zum Schlafen und für maximal 6 Personen zugelassen. Strom wird mit 0,90€ je kW/h bei Abreise, oder durch Münzautomaten berechnet.
Es sind keine zusätzlichen Fahrzeuge auf den Stellplätzen und dem Campingplatzgelände zugelassen.
Eventuell notwendigen Zusatzfahrzeugen ist das Befahren des Campingplatzes untersagt. Sie können gegen Zusatzgebühr, nach Verfügbarkeit an der Rezeption zugebucht werden und parken in jedem Fall auf dem Parkplatz vor der Rezeption.
Ausschließlich auf den im Buchungssystem dafür vorgesehenen Plätzen können je Stellplatz maximal 2 Hunde gebucht werden.
Zeltplatz PKW (ZP1 – ZP6)
Nur ein Auto mit Zelt oder ein Auto mit Dach- oder Heckzelt oder ein Auto zum Schlafen für maximal 6 Personen zugelassen. Strom ist im Buchungspreis enthalten. Es sind keine zusätzlichen Fahrzeuge auf dem Zeltplatz PKW zugelassen. Soll in einem weiteren Auto geschlafen werden, so ist ein weiterer Platz zu buchen.
Eventuell notwendigen Zusatzfahrzeugen ist das Befahren des Campingplatzes untersagt. Sie können gegen Zusatzgebühr, nach Verfügbarkeit an der Rezeption zugebucht werden und parken in jedem Fall auf dem Parkplatz vor der Rezeption.
Zeltplatz 1 und Zeltplatz 2
Nur für Zelte zugelassen. Auf diesen Zeltplätzen steht kein Strom zur Verfügung. Miet – Strom und Kühlschrankfächer können zum Preis von 3,00€ pro Tag angemietet werden. Bei Buchung ist die Art der Anreise anzugeben. Fahrräder und Motorräder können direkt am Zelt parken.
Das Befahren des Campingplatzgeländes mit Auto ist untersagt. Bei Anreise mit dem Auto ist das Auto mit dem an der Rezeption erhältlichen Parkschein zu versehen und auf dem Parkplatz vor der Rezeption zu parken. Für den Transport der Campingutensilien vom Parkplatz zu den Zeltplätzen stehen kostenlose Handwagen an der Rezeption zur Verfügung.
Safarizelte
Safarizelt De Luxe und Comfort sind jeweils bis zu maximal 4 Personen, Safarizelt Cosy für maximal 2 Personen zugelassen. Je Platz ist ein Auto und Strom inklusive. Es sind keine zusätzlichen Fahrzeuge neben den Safarizelten und dem Campingplatzgelände zugelassen.
Eventuell notwendigen Zusatzfahrzeugen ist das Befahren des Campingplatzes untersagt. Sie können gegen Zusatzgebühr, nach Verfügbarkeit an der Rezeption zugebucht werden und parken in jedem Fall auf dem Parkplatz vor der Rezeption.
1. Ankunft‐Anmeldung‐Platzbelegung:
Melden Sie sich bitte bei Ankunft gleich in der Rezeption an und weisen sich bitte mit einem gültigen Ausweis aus. Jeder Wohnwagen bzw. jedes Wohnmobil muss eine gültige Prüfung der Gasanlagen besitzen, die den gesetzlichen Bestimmungen nach den Richtlinien des DVGW – G 607 entsprechen. Die Platzbelegung erfolgt in Absprache mit der Platzleitung, die Sie auch mit allen Einrichtungen vertraut macht. Melden Sie sich bitte auch dann an, wenn Sie den Platz als Tagesbesucher oder Kurzzeitbesucher betreten. Der Stellplatznehmer ist dafür verantwortlich und hat auch dafür zu sorgen, dass sein Besuch ordentlich angemeldet wird.
2. Haustiere
Gäste mit Haustieren sind auf dem Gelände unseres Campingplatzes gern gesehen. Im Interesse aller Gäste müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden:
– Hunde dürfen nur auf den im Buchungssystem dafür vorgesehenen Plätzen untergebracht werden.
– Je Stellpatz sind maximal 2 Hunde zulässig!
Verstöße gegen die beiden zuvor genannten Punkte, führen zum sofortigen Platzverweis OHNE Anspruch auf Rückerstattung!
– Das Aufstellen von Hundezäunen ist nur nach Rücksprache mit der Rezeption möglich.
– Das eigenständige Aufstellen von Hundezäunen ist untersagt.
– Hundeauslaufzonen sind außerhalb des Platzes ausreichend vorhanden.
– Hunde sind ausnahmslos auf dem gesamten Campinggelände anzuleinen
– Hundekot ist selbständig aufzunehmen und mittels Plastiktüten in den bereitgestellten Behältern zu entsorgen.
– Die Sanitäranlagen und der Spielplatz sind für Hunde gesperrt.
– Haustierbesitzer haften für Ihr Tier.
3. Abfälle:
Abfälle gehören in die, gegenüber der Rezeption dafür bereitgestellten Behälter. Es darf nur gewöhnlicher Hausabfall entsorgt werden. Wer Sperrmüll (Liegestühle, Lüfter, Grills o.ä.) entsorgt, wird sofort des Platzes verwiesen, ohne dass ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht. Bitte beachten Sie die Müllsortierung auf dem Campingplatz. Für Grauwasser nutzen Sie die am Stellplatz befindlichen Anschlüsse. Der Fäkalienausguss befindet sich auf der Rückseite des Sanitärgebäudes.
4. Abreise:
Wir bitten Sie Ihren Stellplatz am Abreisetag bis 11.00 Uhr sauber zu räumen. Bitte beachten Sie bei späterer Abreise die Rezeptionszeiten und die Berechnung einer Gebühr für eine späte Abreise. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
5. Ausflüge:
Gerne hilft Ihnen das Campingpersonal bei Ihrer Ausflugsplanung und hält für Sie nützliche Tipps für die Erkundung der Gegend und Städte bereit. Fragen Sie uns einfach!
6. Besucher:
Beachten Sie hierfür den Punkt Ankunft und Anmeldung. Der Camper haftet für seinen Besuch und ist dafür verantwortlich, dass dieser bis 22.00 Uhr den Platz verlässt, bzw. die gültige Übernachtungsgebühr entrichtet. Tagesgäste entrichten bei Ankunft die gültige Tagesgebühr. Fahrzeuge von Besuchern dürfen nur außerhalb des Campingplatzes geparkt werden, wir bitten um sorgfältige Beachtung.
7. Infotafel:
Vor der Rezeption und am Sanitärgebäude finden Sie unsere Informationskästen, dort erfahren Sie viele wichtige Informationen und Daten. Weitere Informationen befinden sich außerdem in der Rezeption.
8. Campingplatzverwaltung:
Die Campingplatzverwaltung übt auf diesem Platz und den dazu angrenzenden Wiesen das Hausrecht aus. Wir möchten Sie freundlichst darauf hinweisen, dass die Verwaltung berechtigt ist, die Aufnahme von Gästen zu verweigern oder Gäste vom Platz zu verweisen, wenn diese durch Ihr Benehmen die Ruhe und Eintracht anderer Campinggäste stören oder die Normen des Zusammenlebens, der Moral und des Anstands nicht beachten. Dies gilt besonders bei Nichteinhalten der Platzordnung ( Hausrecht ).
9. Fahrzeuge:
Fahrzeuge dürfen auf dem kompletten Gelände nur im Schritttempo fahren, unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Die Einfahrt erfolgt durch das automatische Tor mit Kennzeichenerkennung und ist nur angemeldeten Fahrzeugen gestattet. Das Waschen des Fahrzeuges auf dem Campingplatz ist untersagt. Boote und größere Anhänger dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen in Absprache mit der Rezeption abgestellt werden.
10. Gastronomiebetrieb:
Die jeweiligen Öffnungszeiten sind direkt am Imbiss ausgehangen.
11. Gasverkauf:
Wir bieten Ihnen auf dem Campingplatz während den Öffnungszeiten der Rezeption den Tausch von grauen Eigentumsflaschen an. Bitte melden Sie sich hierfür in der Rezeption.
12.Gebühren:
Die Camping – und sonstigen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz‐ Preisliste, diese finden Sie unter www.sternencamp.com/Preise .
13.Haftung:
Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingplatzes nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung oder des Campingplatzpersonals nachgewiesen werden kann. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorrädern, Zelten, Boote, Jetski, Wohnwagen bzw. Wohnmobilen usw. wird nicht übernommen. Dies gilt außerdem für Schäden durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus, etc.) sowie höherer Gewalt (Gewitter, Unwetter, Sturm, Hagel, Hochwasser, etc.). Jede Haftung für Personen‐ oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden, oder durch Verschulden anderer Campinggäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. Für Verluste von Geld und Wertsachen, sowie anderer Gegenstände haftet der Campingplatz nicht. Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für den Besucher verantwortlich. Grundsatz: „Eltern haften für Ihre Kinder“! Für Stromausfälle und deren Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
14. Handel / Verkauf / Werbung
Handel, Verkauf sowie Werbung, ob geschäftlicher, politischer oder religiöser Art, sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.
15. Kinder und Jugendliche:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf dem Zeltplatz campen. Eltern haften für Ihre Kinder auf dem gesamten Campingplatzgelände.
16. Notfall:
Das Campingplatzpersonal ist während der Rezeptionszeiten auf dem Campingplatz erreichbar. Wichtige Telefonnummern für den Notfall (Arzt, Apotheke, Rettungsdienst, etc.) halten wir gerne für Sie bereit bzw. finden Sie in der Infotafel am Sanitärgebäude, sowie auf unserem Sternencamp 1×1. Rettungsfahrzeuge des Notrufes sind im Schrankensystem hinterlegt und haben so jederzeit Zufahrtsmöglichkeit zum Gelände.
17. Offenes Feuer / Grillen
Offene Feuer (Lagerfeuer, Feuerschalen, etc.) sind auf dem gesamten Campingplatz und dem separaten Zeltplatz aus Brandschutzgründen streng verboten. Sie dürfen gerne mit Gas- oder Elektrogrill bei uns grillen. Das Grillen mit Holzkohlegrills ist untersagt.
Post:
Ihre Post kann in der Rezeption abgegeben bzw. dort auch abgeholt werden.
18. Platzwart:
Den Anweisungen des Campingpersonals ist Folge zu leisten, insbesondere beim Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen, Kraftfahrzeugen und Zelten. Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung und Absprache des Personals vorgenommen werden. Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nur in Längsrichtung zum Bärwalder See aufgestellt werden.
19. Radfahren:
Radfahrer werden gebeten, rücksichtsvoll und nur auf den befestigten Wegen zu fahren. Vergessen Sie bitte nicht, bei Dunkelheit Ihre Beleuchtung einzuschalten.
20. Rücksicht:
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Denken Sie bitte auch bei Besuch daran. Stellen Sie Radios, Fernsehgeräte usw. immer so ein, dass Sie andere nicht stören. Während der Ruhezeit sind auch sehr laute Gespräche zu vermeiden. Wir bitten um Einhaltung und Rücksichtnahme.
21.Ruhezeiten:
Die absolute Ruhezeit beginnt um 22:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist Mittagsruhe. Die Mittags‐ und Nachtruhe ist einzuhalten. Es ist während dieser Zeit zu vermeiden, Fahrzeuge auf dem Platz zu bewegen.
Den Anordnungen unserer Rezeptions‐ Mitarbeiter, ist unbedingt und ohne Diskussion Folge zu leisten. Diese kontrollieren auch die Zutrittsberechtigung, um platzfremde Personen vom Gelände fernzuhalten und sind auch berechtigt, diese bei Verstößen Platzverweise zu erteilen! Auch außerhalb der Ruhezeiten nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Nachbarn (Radio, Fernseher, Klimaanlagen…)
22. Sauberkeit:
Sicher legen Sie ebenso großen Wert auf Sauberkeit wie wir. Bitte behandeln Sie daher alle Einrichtungen des Campingplatzes, insbesondere die Sanitärräume, pfleglich. Kleinkinder bis zu sechs Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär‐ und Toilettenräume. In den Sanitärräumen ist das Rauchen nicht gestattet.
23. Spielen:
Für Spiele, auch Ballspiele, gibt es besondere Spielflächen. Bitte benutzen Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit und für ungestörten Spaß. Barfußlaufen geschieht auf dem Gelände auf eigene Gefahr.
24. Stellplatz:
Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben, Einfriedungen oder das Beschädigen der Grasnarbe ist nicht erlaubt. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Schnüre, Stromkabel und anderes Zelt‐ und Campingzubehör gefährdet wird. Wohnwagen, Wohnmobile und sämtliche Fahrzeug sind immer längs zum See zu parken, damit dahinterliegende Gäste auch ein Seeblick ermöglicht wird.
25. Strom:
Der Stromverbrauch wird nach der derzeit gültigen Preisliste nach Verbrauch berechnet. Für den Stromanschluss ist ein CEE- Eurostecker erforderlich.
26. Zeltplatz:
Der Zeltplatz befindet sich in der Nähe des Eingangsbereichs. Auch dort ist es verboten Lagerfeuer zu machen. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass es strengstens verboten ist Fahrzeuge aller Art auf dem Campingplatz zu waschen, dazu gehören außerdem Boote, Wohnmobile, Wohnwagen und Motorräder.
Zu guter Letzt:
Die wichtigste Norm des Zusammenlebens ist der gesunde Menschenverstand!